zur Beschlussvorlage 119/2024/3
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Ortskern Nottuln 2036“
Der Rat möge beschließen:
Die Beschlusspunkte 1) (Beschluss des ISEK) und 2) (Festlegung des Stadtumbaugebietes gem. § 171b Abs. 1 BauGB) werden in der vorliegenden Fassung angenommen.
Beschlusspunkt 3) wird wie folgt gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster erst einzureichen, nachdem dem Rat folgende Unterlagen vorgelegt worden sind:
a) Eine schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, ob und unter welchen Bedingungen die Teilmaßnahme D1 (Bürgerforum) aus dem ISEK herausgelöst werden kann, ohne die Förderfähigkeit der verbleibenden Maßnahmen zu gefährden. Die allgemeine Zustimmung der Bezirksregierung zum ISEK-Entwurf im Rahmen des Vor-Ort-Termins vom 23. April 2026 beantwortet diese spezifische Frage nicht.
b) Eine belastbare Kostenschätzung für D1 auf Basis einer Vorplanung (mind. Leistungsphase 2 HOAI), die den tatsächlichen Umfang des im ISEK-Steckbrief D1 beschriebenen Raum- und Funktionsprogramms vollständig abbildet.
c) Eine Prognose der jährlichen Betriebskosten für D1 nach Fertigstellung (Personal, Energie, Unterhalt, Reinigung), einschließlich eines Vergleichs mit den bisherigen Betriebskosten der vorhandenen Veranstaltungsinfrastruktur der Gemeinde.
d) Eine Risikoanalyse, die darstellt, wie sich eine Kostenüberschreitung bei D1 auf die 85-Prozent-Erfüllungsquote und damit auf die Umsetzbarkeit der übrigen elf ISEK-Maßnahmen auswirkt – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung bestätigt hat, D1 als eine der ersten Maßnahmen umzusetzen.
Diese Unterlagen sind dem Rat in einer ordentlichen Ratssitzung zur Kenntnis zu geben, bevor der Förderantrag eingereicht wird. Die Verwaltung wird gebeten, frühzeitig auf mögliche Konflikte mit dem Abgabetermin 3. September 2026 hinzuweisen.
1. Unverhältnismäßiges Gewicht des Bürgerforums im Gesamtpaket
Die Teilmaßnahme D1 (Bürgerforum) ist mit 5,2 Mio. Euro veranschlagt und macht damit mehr als die Hälfte des gesamten ISEK-Volumens von 9,6 Mio. Euro aus. Aufgrund der angespannten kommunalen Haushaltslage (s. Pressemitteilung vom 22.06.2026 „Kommunen am Limit“) und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 75 GO NRW) ist eine solche Investition ohne belastbare Kostengrundlage und ohne Nachweis der dauerhaften Finanzierbarkeit der Betriebskosten haushaltsrechtlich nicht vertretbar.
2. Risiko für das Gesamtprojekt durch Priorität des Bürgerforums
Laut Aussage des Bürgermeisters in der Ausschusssitzung vom 16. Juni 2026 wird das Bürgerforum als einer der ersten Maßnahmen umgesetzt. Gleichzeitig gilt eine 85-Prozent-Erfüllungsquote für das Gesamtvorhaben. Sollten die Baukosten für D1 – was bei einem Vorhaben dieser Größenordnung und dem ambitionierten Raum- und Funktionsprogramm naheliegt – über die erste grobe Schätzung hinaus ansteigen, wären die Mittel für die übrigen elf Maßnahmen nicht mehr vollständig bzw. nur noch teilweise gesichert. Das Bürgerforum gefährdet damit in der aktuellen Konstruktion die Umsetzung aller anderen Ortskernmaßnahmen.
3. Verwaltungsargument „nicht herauslösbar“ bedarf einer Klärung durch die Bezirksregierung
Die Verwaltung hat im Ausschuss erläutert, dass einzelne Maßnahmen nicht ohne Weiteres aus dem ISEK herausgelöst werden können, da andernfalls die Finanzierung und Förderfähigkeit gefährdet wären. Insbesondere der Aspekt der Förderfähigkeit ist nicht durch eine schriftliche Stellungnahme der Bewilligungsbehörde belegt. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen D1 herausgelöst werden kann, ist eine Fachfrage, die verbindlich von der Bezirksregierung Münster zu beantworten ist – nicht von der Gemeindeverwaltung. Der Rat sollte auf dieser Grundlage entscheiden, nicht auf Basis einer mündlichen Verwaltungseinschätzung.
4. Fehlende Kostengrundlage und unberücksichtigte Betriebskosten
Die vorliegende Kostenschätzung für D1 ist ausdrücklich eine erste grobe Schätzung ohne Vorplanung. Das im ISEK-Steckbrief beschriebene Raum- und Funktionsprogramm umfasst einen Festsaal für bis zu 199 Personen (in drei Räume unterteilbar), ein öffentliches Foyer, Büroräume für mindestens 12 Arbeitsplätze der Gemeindeverwaltung sowie einen gestalteten Außenraum. Ob diese Gesamtheit in der vorliegenden Grobschätzung vollständig abgebildet ist, bleibt offen. Hinzu kommen Betriebskosten, die nach Fertigstellung als dauerhafte konsumtive Last im Ergebnishaushalt anfallen – bei einem Haushalt, der 2026 bereits einen Jahresfehlbetrag von ca. 2,9 Mio. Euro ausweist, die Ausgleichsrücklage vollständig aufzehrt und zusätzlich die allgemeine Rücklage in Anspruch nimmt.
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