Sonderregeln?
Im gestrigen (20.11.2024) Ausschuss Bildung und Soziales gab es natürlich Abstimmungen zu den Tops. Soweit nichts besonderes, allerdings gibt es dazu vernünftigerweise Regeln und Gesetze. Z.B. ist eine einmal erfolgte Abstimmung abgeschlossen und kann nicht geändert werden.
Im Ausschuss Bildung und Soziales scheinen die Gesetze nicht zu gelten. Nach der Abstimmung zum ersten Top "Gestaltung der offenen Ganztagsschule in Bezug auf den Orientierungsrahmen" teilte der Vertreter der SPD mit, er sei nicht dabei. Danach wurde die Beschlussfassung geändert und der SPD-Vertreter teilte mit, dass er nun mit Ja stimme.
Soll das jetzt in allen Ausschüssen so laufen?
Signalpolitik ohne Inhalte?
Zum Glück für unsere Gesellschaft gab es sehr ehrliche Antworten der Schulen zur Gretchenfrage, was sie benötigen, um den Schulkbetrieb und insbesondere das Prinzip OGS sicher zu stellen: mehr Räume und mehr Personal.
Für das Personal ist das Land NRW zuständig, aber für die Räumlichkeiten muss der Schulträger, also die Gemeinde Nottuln sorgen.
Hier versuchten Vertreter der CDU und der Grünen davon abzulenken, dass sie mitverantwortlich dafür sind, dass die Kassen leer sind (Kunstrasenplätze, keine Baukontrolle), und so die Schulen viel zu lange auf auskömmliche Räume warten müssen. Immerhin sagten sie selbst, dass sie nicht wieder Versprechungen machen wollen, die sie nicht halten können, wie beim Gymnasium geschehen.
Stellungnahme zur WN-Berichterstattung
Am 13.06. berichteten die WN mit den Artikeln „Fish-Bowl-Format schnell passé“ und „Faktencheck zum Thema“, die wir hier am gleichen Tag kommentieren.
hier mehr »Ist die Klimaneutralität der Gemeinde bis 2030 überhaupt erreichbar?
Spannender Gastbeitrag zur fragwürdigen Zielsetzung.
hier mehr »Haushaltsrede der UBG 2026 mit den Themen