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Schiefer Turm von Buxtrup

Nottuln fördert den Tourismus – wenn auch sehr umständlich.

Über den Umweg des Baus einer Windkraftanlage wird Nottuln/Buxtrup zur Attraktion:

Geschichten aus dem Rat Teil III

21.11.2025

Tourismus

Um den Tourismus zu fördern, hat der Ausschuss Planen und Bauen am 18.11. empfehlend beschlossen, dem Schiefen Turm von Pisa Konkurrenz zu machen.

Immerhin wurde bereits in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts eine große Chance vertan. Ein Megalithgrab der Steinzeit wurde in Buxtrup gefunden, jedoch schlicht zerstört.

Einen solchen Fehler wollte man 100 Jahre später nicht noch einmal begehen, weshalb nun entschlossenen Schrittes alle bremsenden, lästigen Formalien beiseite geschoben wurden für das wegweisende Projekt „Der Schiefe Turm von Buxtrup“. Das wird der Touristen-Magnet des Kreises, wenn nicht ganz Westfalens!

Glückliche Fügung

Zum großen Glück ganz Nottulns wurde eine im FNP (Flächennutzungsplan) als landwirtschaftlich abgesteckte Fläche im Landschaftsschutzgebiet bei Nottuln Buxtrup gefunden, um einen hohen Turm zu bauen, der nebenbei der Erzeugung von Strom durch Wind dienen kann. Der Clou dabei: ganz ohne weiteren Aufwand wird der Turm sich neigen – es muss nur stark regnen! „Der Grund für seine Schieflage liegt in dem Untergrund aus lehmigem Morast und Sand, der sich unter dem Gewicht verformt.“.

Die Planer haben mit westfälischer Schläue berücksichtigt, dass zwei Drittel der Fläche im festgesetzten Überschwemmumgsgebiet des nördlich angrenzenden Nonnenbachs liegen.

Zurück zur Wirklichkeit

Aber mal ernsthaft: die UBG hat aus genau diesen Gründen dem Vorhaben im vorberatenden Fachausschuss nicht zugestimmt und wird es auch nicht im Rat tun. Die Änderung des FNP widerspricht in wesentlichen Teilen dem Regionalplan, der dieses Vorgehen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässt. Eine solche Ausnahme ist hier aber nicht erkennbar.

Es gibt in anderen Orten bereits Windkraftanlagen in einem Überschwemmungsgebiet. Dort laufen andauernd Pumpen, damit das Fundament keinen Schaden nimmt… Und der Zweck des Überschwemmungsgebietes, Hochwasserschutz und Ökologie, darf weder durch den fertigen Bau noch die Bautätigkeit beeinträchtigt werden.

Hier können Sie den Regionalplan einsehen. Insbesondere auf Seite 120 stehen die Regelungen zur zulässigen Windenergienutzung außerhalb der Windenergiebereiche. Die UBG befürwortet die Errichtung von Windkraftanlagen in den vom Regionalrat Münsterland beschlossenen Windenergiebereichen.


Übrigens: allen weiteren Tops der Tagung des Ausschusses hat die UBG zugestimmt; als Info für diejenigen, die uns Nein-Sager-Partei nennen.

Aktuelle Neuigkeiten

Um den Tourismus zu fördern, hat der Ausschuss Planen und Bauen am 18.11. empfehlend beschlossen, dem Schiefen Turm von Pisa Konkurrenz zu machen.

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