Die UBG war und ist für die Gründung der Lerchenhorst e.G., denn das angestrebte Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, haben wir ebenfalls jahrelang unterstützt.
Jedoch sind die Vorkommnisse in letzter Zeit rund um die Genossenschaft korrekturbedürftig.
Jan Van de Vyle berichtet.
Im Oktober 2024 stellte die SPD den Antrag im Rat, dass die zukünftigen Mieter auch an der Genossenschaft beteiligt werden. Immerhin ist den politischen Gremien noch in 2023 eben das so mitgeteilt worden - auch als Pressemitteilung am 15.03.2023. Mit gleichen Antrag sollte festgelegt werden, dass die Genossenschaft ihre Satzung nur ändern kann, wenn zuvor der Rat zustimmt.
Diesem Antrag habe ich zugestimmt, da er für Transparenz und Bürgernähe sorgt.
Leider stimmte die Mehrheit des Rats dagegen.
Ebenfalls zugestimmt hatte ich im Rat kurz nach der Gründung der Genossenschaft, dass die Ausschussvorsitzenden der Ausschüsse Planen und Bauen, Herr Rulle, und Bildung und Soziales, Herr Rutenbeck, in den Aufsichtsrat der Genossenschaft als Vertreter des Rats entsandt werden.
Am 08.07.2025 wurde es dann im Rat eher grenzwertig. Es wurde öffentlich, dass die Satzung der Genossenschaft geändert wurde, ohne den Rat zu informieren.
Die Änderung selbst ist zwar unterstützungswürdig (sofern es nur die Ausweitung des räumlichen Tätigkeitsbereiches der Genossenschaft betrifft), aber wäre es zuviel verlangt hier im Vorfeld Offenheit gegenüber dem Rat zu zeigen? Flurgespräche reichen hier nicht aus, da die Bürger ebenso ein Anrecht auf die Informationen haben! Übrigens kennen wir die aktuelle Satzung nicht.
Die SPD wies deutlich mit einer begründeten Protokollerklärung darauf hin, dass es sogar juristisch nötig gewesen wäre, den Rat zuvor einzubeziehen.
Nun, Herr Kohaus versprach in der Ratssitzung als Rechtsrat der Gemeinde das zu prüfen. Wäre es nicht klüger, es extern prüfen zu lassen, da Herr Kohaus auch im Vorstand eben jener Genossenschaft ist?
Und wäre es nicht noch klüger, einfach zuzugeben, dass da ein Fehler passiert ist?
Ganz ehrlich: ich persönlich bin auch sehr enttäuscht von der Reaktion der CDU. Herr Rutenbeck wies alles zurück, er habe seine Aufgaben als Aufsichtsratmitglied gewissenhaft ausgeführt. Es ist nur so, dass juristische Argumente nicht einfach zurückgewiesen werden können. Entweder sie sind stichhaltig oder eben nicht. Zudem ist es nicht nur eine juristische Frage, sondern grundsätzlich richtig, den Rat rechtzeitig zu informieren und um Zustimmung zu bitten. Denn Offenheit und Transparenz haben sich alle Frakltionen auf die Fahnen geschrieben.
Hier können Sie die Argumente selbst nachlesen.
Auch die Presseerklärung der CDU zu dem Thema führt mich zu der Erkenntnis, dass es ein Fehler war, ausschließlich zwei CDU-Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Genossenschaft zu entsenden.
Ich werde der UBG vorschlagen, dass sie den Antrag stellt, ein Aufsichtsratmitglied abzuberufen und ein Ratsmitglied einer anderen Fraktion für den Posten zu benennen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Genossenschaft kein Schaden entsteht, falls sie bereits Geschäfte getätigt haben sollte, die nicht der alten Satzung entsprechen. Das könnte teuer werden.
Als letzter Top wurde am 16.09.2025 die Thematik wieder aufgegriffen:
"Änderung der Gesellschaftsverträge der Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbH, der Genossenschaft Lerchenhorst eG, der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Südlich Lerchenhain mbH & Co. KG und der Projektentwicklung“, so der Titel.
Sie können hier in der Sachverhaltsdarstellung lesen, dass die Prüfung nun tatsächlich ergeben hat, dass vor "Änderung der Gesellschaftsverträge bzw. der Satzung eine Entscheidung des Rates [hätte] herbeigeführt werden müssen.“.
Mit dem nun zur Abstimmung gestelltem Beschluss sollten dann auf der einen Seite die bereits erfolgten Satzungsänderungen vom Rat nachträglich entschieden werden, um auf der anderen Seite die Angelegenheit für die Zukunft zu heilen. Leider bedeutet der Beschluss aber auch eine Minderung der Berichtspflichten. Auch deswegen konnte die UBG den Beschluss nur ablehnen.
Kleiner Witz am Ende der Beratung des Tops: die CDU warf der UBG und der SPD vor, sie hätten doch damals ebenfalls der Entsendung der zwei CDU-Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Lerchenhorst zugestimmt. Das ist faktisch richtig. Es sei aber daran erinnert, dass zu diesem Zeitpunkt kommuniziert wurde, dass die zukünftigen Mieter Genossen der Genossenschaft werden können. In diesem Szenario ist es nicht wichtig, wer bis dahin aus dem Rat im Aufsichtsrat sitzt.
Erst später wurden die Weichen gestellt auf Abschottung der Lerchenhorst eG, was die UBG versucht zu verhindern.
Die UBG hofft, dass es sich nicht so entwickelt wie hier:
Um den Tourismus zu fördern, hat der Ausschuss Planen und Bauen am 18.11. empfehlend beschlossen, dem Schiefen Turm von Pisa Konkurrenz zu machen.
Sondergebiet Wind
Geschichten aus dem Rat Teil III
hier mehr »Neben den vielen Formalien zum Beginn der neuen Wahlperiode gab es auch schwierige Themen:
Geschichten aus dem Rat unserer Gemeinde
Teil II, Lerchenhorst
mit Update zur Ratssitzung
vom 16.09.2025