Antrag der UBG vom 29.02.2020 hinsichtlich Förderung von Maßnahmen für die Feuerwehr
Die Gemeinde Nottuln stellt einen Antrag auf Förderung der geplanten Umbau- oder Neubaumaßnahmen der Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Appelhülsen, Darup und Schapdetten beim Land NRW bzw. den ausführenden Organen.
Die UBG zitiert die Pressemitteilung vom 31.01.2020 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 31. Januar 2020 die Fördergrundsätze für die ‚Dorferneuerung 2021‘ veröffentlicht. Das Förderangebot richtet sich an Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000
Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der vorläufigen Gebietskulisse ‚Ländlicher Raum 2014 – 2020‘. Frist für das Einreichen von Anträgen ist der 30. September 2020.
(...)
Für den Sonderaufruf ‚Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021‘ im Rahmen der ‚Dorferneuerung 2021‘ stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderhöchstsumme beträgt 250.000 Euro, der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.“.
Angesichts der sehr angespannten Haushaltslage bittet die UBG um Prüfung, inwieweit die vorgenannte Förderung in den Ortsteilen Appelhülsen, Darup und Schapdetten Anwendung finden kann – auch dann, wenn die Planungen z.B. in Appelhülsen schon fortgeschritten sind.
Am 16.12.2025 besuchte die Nottulnerin Bettina Janning unsere Ratssitzung in Appelhülsen.
Sie schrieb diesen lesenswerten Bericht:
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