Pressemitteilung der UBG Nottuln vom 23.01.2026 zum Thema Energiewende und Windkraft.
Die UBG hat unten stehende PM am 23.01.2026 an die WN geschickt. Am 27.01.2026 ist in der Onlineausgabe der WN eine von den WN geänderte Version für den nächsten Tag öffentlich einsehbar.
Leider ist die PM von den WN so verändert worden, dass sich ein sachlicher Fehler eingeschlichen hat. Im vorgenannten Onlineartikel der WN steht am 27.01.2026: „Nach Ansicht der UBG drehen sich in Nottuln bereits mehr Windenergienanlagen als erforderlich.“. Das hat die UBG nicht geschrieben, wie es aus unten stehender PM, die so wortgleich an die WN ging, ersichtlich ist. Und es ist auch falsch.
Dementsprechend haben wir die Redaktion der WN gebeten, eine Korrektur zu veröffentlichen.
Im Rahmen ihrer kürzlich abgehaltenen Klausurtagung beschäftigte sich die UBG Nottuln intensiv mit dem Schwerpunktthema Windkraft.
Die UBG steht für eine nachhaltige und faire Energiewende. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist dafür unverzichtbar, muss jedoch im Einklang mit Klima-, Natur- und Gesundheitsschutz sowie den Interessen der Bevölkerung erfolgen.
In der Vergangenheit hat es in Nottuln bei der frühzeitigen und transparenten Beteiligung der Öffentlichkeit deutliche Defizite gegeben. Informationen hauptsächlich über das Amtsblatt oder durch Sitzungsprotokolle zu publizieren, wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unzureichend bewertet – insbesondere bei Projekten mit langfristigen Auswirkungen. Rückmeldungen an die UBG und zahlreiche Leserbriefe in der Lokalzeitung und Beiträge in Online-Netzwerken zeigen, dass Sorgen oft zu spät aufgegriffen wurden. Dies fördert Politikverdrossenheit und trägt schleichend zur Spaltung der Gesellschaft bei.
Die Gemeinde hat die relevanten Flächenbeitragswerte für Windenergie bereits deutlich übertroffen. Neun bestehende Anlagen erzeugen Strom auf dem Gemeindegebiet. Die derzeit projektierten Anlagen könnten zusätzlich Energie für rund 75.000 Haushalte liefern – bei nur etwa 8.700 Haushalten in Nottuln. Damit wäre die beschlossene bilanzielle Klimaneutralität erreicht.
Gleichzeitig stockt der Ausbau der Infrastruktur zur Weiterleitung und Speicherung erneuerbarer Energie. Davon profitieren vor allem kapitalkräftige Investoren und Grundstückseigentümer, nicht jedoch Umwelt und Klima. Bereits 2019 und 2020 eingebrachte UBG-Anträge zu Speicherlösungen und Netzgestaltung wurden nicht ausreichend behandelt oder sogar abgelehnt.
Studien und Branchenstimmen bestätigen die Problematik: Die TU Dresden zeigt im „Energiewende-Paradox“ (2025), dass mehr Anlagen nicht automatisch mehr nutzbaren Strom bedeuten. Netzengpässe führen zunehmend zu Stillstand oder Drosselung fertiger Anlagen. Auch der Landesverband Erneuerbare Energien NRW weist auf fehlende Anschlussleitungen hin. Der notwendige Netzausbau ist kurzfristig kaum realisierbar und stößt auf erhebliche planerische und gesellschaftliche Hürden.
Unter diesen Bedingungen ist der Bau weiterer Anlagen derzeit weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll.
Die UBG versteht sich als Vertreterin aller Bürgerinnen und Bürger – nicht einzelner Grundbesitzer oder externer Investoren, die selbst bei Anlagenstillstand staatlich geförderte Einnahmen erzielen.
Daher lehnt die UBG die Einführung zusätzlicher Beschleunigungsgebiete außerhalb der bestehenden Windenergiebereiche – wie von der CDU vorgeschlagen – ab. Insgesamt sind 61 ha als Vorrangflächen im aktuell gültigen Regionalplan ausgewiesen, von denen ein Gebiet mit rund 20 ha noch gänzlich ungenutzt ist. Diese als geeignet eingestufte Flächen gilt es vor der Ausweisung zusätzlicher Beschleunigungsgebiete zunächst zu nutzen.
Pressemitteilung der UBG Nottuln vom 23.01.2026 zum Thema Energiewende und Windkraft, inklusive Hinweis zu der Version der PM, die die WN ohne Rücksprache veröffentlichte.
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