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Datenschutz

Sehr geehrte Frau Mahnke,

die UBG-Fraktion bittet Sie, im Rat der Gemeinde Nottuln, ggf. im zuständigen Ausschuss, folgenden Antrag beraten zu lassen:

Die Verwaltung als Meldebehörde Nottulns erteilt grundsätzlich keine Auskunft über persönliche Daten der Einwohner und Bürger Nottulns an Adressbuchverlage, Presse oder Rundfunk, es sei denn der Einwohner oder Bürger stimmt der Übermittlung zu.
Die UBG überlässt es dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss das vorgenannte Prinzip auf die Übermittlung der Daten an Mandatsträger, Parteien oder Wählergruppen das Personalmanagement der Bundeswehr und/oder öffentliche rechtliche Religionsgemeinschaften auszuweiten.
Sollte dies nach juristischer Prüfung (Stichwort Ermessen) nicht möglich sein, bitten wir um Aufzeigung von Alternativen, die den Datenschutz der Einwohner Nottulns im vorgenannten Sinne verbessern.

Begründung:
Laut Mitteilung im Amtsblatt der Gemeinde Nottuln vom 29. September 2016 ist die aktuelle Rechtslage so, dass unsere Meldebehörde grundsätzlich die persönlichen Daten aller Einwohner (über 18 Jahre) an

  • Adressbuchverlage
  • Mandatsträger
  • Presse oder Rundfunk
  • Parteien oder Wählergruppen
  • Personalmanagement der Bundeswehr
  • öffentliche rechtliche Religionsgemeinschaften

übermitteln darf (§50 BMG). Es sei denn, der Einwohner widerspricht ausdrücklich und zuvor der Übermittlung. Welcher Einwohner denkt rechtzeitig daran?
Ein Missbrauch der Daten ist zwar grundsätzlich mit einem Bußgeld belegbar, aber wer kann das nachweisen - vor allem, wenn viele im Besitz der Daten sind? Digitalen Kopien sieht man den Ursprung schließlich nicht an. So stehen zudem zum Beispiel Adressbuchverlage nicht im Ruf des sorgsamen Umgangs mit persönlichen Daten.
Die UBG möchte das aktuell gültige Prinzip umdrehen, damit das hohe Gut des Datenschutzes realistisch gewahrt bleibt. Unser Rechtsempfinden sieht darin auch kein juristisches Problem, da im BMG lediglich steht, dass die Meldebehörde die Daten übermitteln "darf".

Mit freundlichen Grüßen
Karl Hauk-Zumbülte

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