Auf der Homepage der Gemeinde heißt es am 13.02.26 unter der Überschrift „Alles in trockenen Tüchern“:
„Jetzt ist alles in trockenen Tüchern: Die Gesellschaft zur Bürgerbeteiligung an Erneuerbaren Energien – kurz Nottuln.Wind GmbH ist gegründet.“.
Dort heißt es auch: „Es war die UBG-Fraktion, die diesen Beschluss nicht mittragen konnte.“. Das ist korrekt, hier erfahren Sie, weshalb.
Wir haben bereits in der Ratssitzung am 4.11.25 eindeutig mitgeteilt, dass noch einiges getan werden muss, damit wir weiterhin zustimmen: siehe Bericht der UBG zu der Sitzung.
Damals wurde auf unser Drängen hin dieser Satz in den konsensualen Beschluss aufgenommen: „Der Rahmen für die mit den Vorhabenträgern und Bürger:innen zu schließende(n) Verträge wird von der Verwaltung erarbeitet und dem Rat vorgelegt.“. Das ist leider nicht erfolgt. So kann eben nicht beurteilt werden, ob der Gesellschaftsvertrag, der in der Sondersitzung des Rates beschlossen werden sollte, den Anforderungen genügt. Es sollte anscheinend der zweite Schritt vor dem ersten gemacht werden.
Nebenbei sei angemerkt, dass der Beschluss vom 4.11.25 die Gründung einer GmbH & Co KG vorgibt. Bisher scheint nur eine GmbH gegründet worden zu sein.
Zudem ist es denkwürdig, wenn in dem Sachverhaltstext steht: „...hat die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld mit Verfügung vom 27.01.2026 unerwartet mitgeteilt, dass zusätzlich ein konkreter Beschluss über den Gesellschaftsvertrag erforderlich ist...“. Wieso sollte das unerwartet sein? In einem ähnlichen Fall hatte die SPD bereits massiv darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen ein Ratsbeschluss zwingend notwendig ist: siehe Bericht der UBG zu Lerchenhorst.
Übrigens: Die Gewährung eines Nachrangdarlehens stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung dar. Die einzige Beteiligung besteht im Risikofall, wenn das Darlehen als letztes bedient wird. Der Ausdruck „Anteile zeichnen“ (Homepage der Gemeinde) trifft den Zusammenhang – gelinde gesagt – nicht wirklich.
10.02.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
als der Rat am 04.112025 mit den Stimmen der UBG sein grundsätzliches Einverständnis für die Gründung der Gesellschaft gab, hat er in gleicher Sache beschlossen:
„… Der Rahmen für die mit den Vorhabenträgern und Bürger:innen zu schließende(n) Verträge wird von der Verwaltung erarbeitet und dem Rat vorgelegt.“.
Die entsprechende Vorlage liegt bis 13 Uhr am heutigen Tage nicht vor, müssen wir feststellen. Auch der heutigen Vorlage zur Gründung der Gesellschaft sind dazu keine konkreten Überlegungen entnehmbar.
Die UBG erwartet, dass der Rahmen vor der Gründung der Gesellschaft klargestellt wird.
Die UBG hat per E-Mail bei der Verwaltung zur Aussage des heutigen Vorlagentextes, das Geschäftsmodell der „Nottuln.Wind GmbH“ sei dem Rat bereits erläutert worden, gefragt, wo denn die Unterlagen dazu sind?
Es wurde daraufhin geantwortet, die Erläuterung sei mündlich in der Sitzung des Rates am 04.11.2025 erfolgt.
Die UBG erwartet, dass die Erläuterungen schriftlich per Vorlage vor der Gründung der Gesellschaft festgehalten werden.
Eine weitere Frage der UBG zu der Höhe der jährlichen Ausgaben der Gesellschaft wurde von der Verwaltung mit Verweis auf Erläuterungen einer nichtöffentlichen Fraktionsvorsitzendenrunde nicht zufriedenstellend beantwortet.
Aber selbst wenn die Antwort befriedigend gewesen wäre, wäre sie wieder nichtöffentlich, also für die Bürger nicht nachvollziehbar. Zudem kann eine Fraktionsvorsitzendenrunde niemals eine Information im Rat ersetzen.
Die bereits im November beschlossene Veröffentlichung des Rahmens muss vor der Gründung der Gesellschaft schriftlich erfolgen. Ansonsten kann sich niemand zukünftig auf den festgelegten Rahmen berufen und es ist unklar, ob der vorgeschlagene Entwurf des Gesellschaftsvertrages überhaupt den Rahmen einhält.
Mündliche Erläuterungen in der heutigen Sitzung können wegen ihrer Komplexität die Schriftlichkeit nicht ersetzen. Der Sachverhalt muss auch zukünftig nachvollziehbar sein.
Daher ist für die UBG heute eine Zustimmung zur Gründung der Gesellschaft leider nicht möglich.
Die UBG bedauert sehr, dass sie die Zustimmung verweigern muss, da sie eine finanzielle Beteiligung der Bürger nach wie vor unterstützen möchte.
Wenn gewünscht, können wir gerne einen Fragenkatalog für einen zukünftigen Beschluss zum schriftlichen Rahmen zusenden.
Hier nur eine der vielen Fragen, die unbedingt im Vorfeld öffentlich geklärt werden müssen:
Die UBG-Fraktion weist darauf hin, dass zu klären ist, welche konkrete Funktion das über die Beteiligungsgesellschaft eingesammelte Kapital als Nachrangdarlehen im Finanzierungskonzept möglicher Windenergieanlagen in Nottuln erfüllen soll und zu welchem Zeitpunkt diese Nachrangdarlehen platziert werden sollen.
Aus Sicht der UBG-Fraktion darf Bürgerkapital nicht in frühen Projektphasen eingesetzt werden, in denen erhebliche Genehmigungs-, Projekt- und Finanzierungsrisiken bestehen.
Die UBG-Fraktion hält es für sachgerecht, Bürgerbeteiligungen in Form von Nachrangdarlehen erst nach gesichertem Finanzierungs-Close anzubieten.
Zugleich stellt die UBG-Fraktion klar, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen möchten, vollständig, nachvollziehber und unmissverständlich über die mit einer Beteiligung verbundenen Risiken informiert werden müssen.
Hierzu gehört ausdrücklich auch der Hinweis auf mögliche Verluste bis hin zum vollständigen Ausfall des eingesetzten Kapitals.
Es darf insbesondere keine Fehlvorstellung entstehen, dass eine kommunale Beteiligung oder Nähe eine Absicherung oder Garantie begründet.
Hochachtungsvoll
Jan Van de Vyle
Fraktionsvorsitzender UBG
17.02.2026
Auf Bürgeranregung hin stellen wir im Nachgang zur Ratssitzung unseren Fragenkatalog online.
Erläuterung: In der (Sonder-)Ratssitzung vom 10.02.2026 lag nur der Gesellschaftsvertrag für die Gründung einer GmbH unter Führung der Gemeinde Nottuln zur Abstimmung vor. Der Ratsbeschluss vom 04.11.2025 lautet „Der Rahmen für die mit den Vorhabenträgern und Bürger:innen zu schließenden Verträge wird von der Verwaltung erarbeitet und dem Rat vorgelegt.“ Es fehlten demnach die Rahmenbedingungen für sämtliche Verträge mit Projektierern und beteiligungswilligen Bürgerinnen und Bürgern. Der bereits geäußerte Hinweis auf eine mündliche Unterrichtung ist hinfällig, da oft nichtöffentlich und somit für Bürger nicht dokumentiert und außerdem zukünftig nicht prüfbar.
In der Beschlussvorlage vom 04.11.2025 wurden lediglich Gründungskosten von maximal 3.500 Euro angegeben. In der aktuellen Vorlage ist nun von jährlichen „überschaubaren“ Kosten unter 150.000 Euro die Rede. Diese erhebliche Abweichung wurde weder erläutert noch nachvollziehbar begründet.
Laut der aktuellen Beschlussvorlage vom 10.02.2026 wurde das Geschäftsmodell der Nottuln.Wind GmbH dem Rat bereits erläutert. Dies erfolgte in einer nicht öffentlichen Sitzung und ohne schriftliche Dokumentation. Für uns ist entscheidend, was schriftlich festgehalten und beschlossen wird. Ein Vertrag, der auf mündlichen Nebenabreden basiert, kann nicht verantwortungsvoll abgeschlossen werden.
Auf Nachfrage wurden weder die oben genannten Punkte noch die wirtschaftliche Ausgestaltung der Gesellschaft erläutert. Dies würde angeblich die „Verhandlungsposition“ gefährden. Doch welche Verhandlungsposition soll das sein? Bisher war lediglich von festverzinslichen Nachrangdarlehen an Bürger die Rede. Verhandelt werden kann hier im Grunde nur über den Zinssatz und gegebenenfalls den Gesamtbetrag. Warum diese Informationen nicht transparent und öffentlich dargestellt werden können, erschließt sich uns nicht.
Laut Beschlussvorlage soll der Unternehmensgegenstand in der Verwaltung von Beteiligungsvermögen bestehen. Dies umfasst im Wesentlichen die der Bürger sowie dem Betrieb einer Beteiligungsplattform. Mündlich wurde zudem betont, dass es im Kern um die Vergabe von Nachrangdarlehen an Bürger zu attraktiven Zinssätzen gehe.
Der zu beschließende Gesellschaftsvertrag beschreibt jedoch etwas anderes: Nach § 7 Abs. 1 ist der Unternehmensgegenstand „der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die erneuerbare Energien erzeugen“. Nach § 7 Abs. 2 kann die Gesellschaft zudem gleichartige Unternehmen „in jeder beliebigen Art und Form errichten, erwerben oder sich daran beteiligen.“
Über solche weitreichenden Befugnisse wurde jedoch nie gesprochen. Sie weichen deutlich von dem ab, was uns gegenüber und in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde.
Erläuterung: Die UBG-Fraktion hält es für sachgerecht, Bürgerbeteiligungen in Form von Nachrangdarlehen erst nach Aufklärung über sämtliche Genehmigungs-, Projekt- und Finanzierungsrisiken anzubieten, da dann das Risiko für die Darlehensgeber stark sinkt.
Wenn ja, wann können die Ratsmitglieder mit Informationen zur Vorbereitung rechnen?
Erläuterung: Der Ratsbeschluss vom 04.11.2025 sah die Gründung einer GmbH & Co. KG vor.
Wenn ja: Über welche Beteiligungsmöglichkeiten wurde verhandelt? Mit welchem Ergebnis? Wann ist der Rat öffentlich über diese Ergebnisse informiert worden?
Wenn nein: Warum wurden weitere und durchaus ebenfalls attraktive Beteiligungsmöglichkeiten nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger verhandelt?
Erläuterung: Es bestehen sehr viele Beteiligungsmöglichkeiten, von der unmittelbaren finanziellen Beteiligung bis hin zur Abnahme von Stromkontingenten (neben Nachrangdarlehen), sofern Projektierer dies zulassen.
Vor einer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sollte eine umfassende wirtschaftliche, rechtliche und technische Prüfung der Projekte sowie eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Bonität und Erfahrung der beteiligten Investoren erfolgen. Inwieweit kann die „Nottuln.Wind GmbH“ das leisten und ab welchem Prüfergebnis wird der Rat informiert?
Wie kann die „Nottuln.Wind GmbH“ sicherstellen, dass Risiken fair zwischen Banken, Projektträgern, Investoren und Bürgerinnen und Bürgern verteilt werden?
Haushaltsrede der UBG 2026 mit den Themen
Auf der Homepage der Gemeinde heißt es unter der Überschrift „Alles in trockenen Tüchern“:
„Jetzt ist alles in trockenen Tüchern: Die Gesellschaft zur Bürgerbeteiligung an Erneuerbaren Energien – kurz Nottuln.Wind GmbH ist gegründet.“.
Dort heißt es auch: „Es war die UBG-Fraktion, die diesen Beschluss nicht mittragen konnte.“. Das ist korrekt, hier erfahren Sie, weshalb.
hier mehr »Pressemitteilung der UBG Nottuln vom 23.01.2026 zum Thema Energiewende und Windkraft, inklusive Hinweis zu der Version der PM, die die WN ohne Rücksprache veröffentlichte.
hier mehr »Am 16.12.2025 besuchte die Nottulnerin Bettina Janning unsere Ratssitzung in Appelhülsen.
Sie schrieb diesen lesenswerten Bericht:
Es fällt auf: Viele Ratsmitglieder stimmen fast immer zu – egal, worum es geht. Es wirkt, als würden viele die Beschlussvorlagen gar nicht gründlich lesen.
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