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Aufwandsentschädigung

Sehr geehrte Frau Mahnke,

die UBG-Fraktion bittet Sie, im Rat der Gemeinde Nottuln folgenden Antrag beraten zu lassen:

1. Der Ratsbeschluss vom 31.01.2017 „Änderung der Hauptsatzung / Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende“ (002/2017) wird aufgehoben
und

2. der Rat beschließt die der Beschlussvorlage 02/2017 beigefügte Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln vom 31.01.2017 bzgl. § 8 Abs. 3 Satz 3 Buchstabe g).
Die Ausschussvorsitzenden erhalten mithin keine zusätzliche Aufwandsentschädigung.

Begründung:
Das Ziel der Stärkung des Ehrenamts würde ansonsten konterkariert, da allen Tätigen im nicht politischen Ehrenamt eine solche Aufwandsentschädigung verwahrt bleibt.
Das Ziel der Stärkung des politischen Ehrenamts ist keine Frage des Geldes.
Die Gemeinde sollte das Geld sparen.
Der Beschluss vom 31.01.2017 führt zu Politikverdrossenheit.
Die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungshöhe wäre im Verhältnis zu anderen politischen Ehrenamtstätigkeiten überproportional.

Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte der beigelegten Pressemitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Van de Vyle als Fraktionsvorsitzender der UBG

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