Ist die Klimaneutralität der Gemeinde bis 2030 überhaupt erreichbar?
Das vom Gemeinderat selbst gesteckte Ziel ist offensichtlich sowohl nach dem von der Gemeinde gewählten Bilanzierungsstandard BISKO als auch technisch nicht zu schaffen.
Jedenfalls ist die bisherige Strategie durch den Zubau von Windkraftanlagen und Fotovoltaikanlagen die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen mehr als kritisch zu sehen, wenn nicht sogar bereits im Ansatz gescheitert, da die Verrechnung des erzeugten Stroms mit dem Ausstoß von CO₂ nicht richtig ist.
Das wirft z.B. hinsichtlich der beantragten Windkraftanlagen Stockum Fragen auf.
In diesem Zusammenhang interessant:
Lesen Sie unten den spannenden Gastbeitrag zur fragwürdigen Zielsetzung, in dem aber auch vom Umweltbundesamt empfohlene Alternativen zur Erreichung der Klimaziele genannt werden!
Gastbeitrag
BISKO steht für „Bilanzierungssystematik Kommunal“ und ist der zentrale, standardisierte Leitfaden in Deutschland zur Erstellung von Treibhausgas (THG)-Bilanzen für Städte und Gemeinden. Es ermöglicht Kommunen, ihre klimaschädlichen Emissionen einheitlich, vergleichbar und transparent zu erfassen.
Eine Treibhausgasbilanz nach BISKO beschreibt systematisch, wie viele klimaschädlichen Gase innerhalb der Grenzen einer Kommune entstehen und aus welchen Bereichen sie stammen. Grundlage ist das sogenannte Territorialprinzip: Es werden alle Emissionen berücksichtigt, die durch Aktivitäten innerhalb des Gemeindegebiets verursacht werden – etwa durch Heizen, Stromverbrauch oder Verkehr Um diese Emissionen zu berechnen, sammelt die Kommune zunächst Verbrauchsdaten aus verschiedenen Sektoren. Dazu gehören zum Beispiel die von Energieversorgern bereitgestellten Mengen an Gas, Strom oder Fernwärme, statistische Daten zum Heizenergieeinsatz in Gebäuden sowie Verkehrsdaten wie Fahrleistungen oder Fahrzeugbestände. Diese Verbrauchsdaten werden anschließend mit standardisierten Emissionsfaktoren multipliziert, die im BISKO‑System jährlich aktualisiert werden und festlegen, wie viel CO₂‑Äquivalent pro verbrauchter Einheit entsteht. Für Benzin, Diesel oder Heizöl gelten hingegen feste Faktoren aus nationalen Datenquellen. Die durch Strom entstehenden Emissionen werden grundsätzlich mit einem Emissionsfaktor, der sich aus dem gesamten Strommix der BRD zusammensetzt (Bundesstrommix), berechnet.
Die anzuwendende Vorgehensweise wird in einem 34 Seiten umfassenden Methodenpapier festgelegt.
Laut Seite 8 des Methodenpapiers sollen die Aktivitäten für den Klimaschutz in drei aufeinanderfolgenden (!) Schritten durchgeführt werden:
Die regionale Stromerzeugung fließt nicht in die Bilanz ein. Sie kann lediglich ergänzend dargestellt werden. Wenn die lokalen Anlagen (z. B. Windenergie, PV-Anlagen, etc.) mehr Strom erzeugen als die Gemeinde benötigt, wird der Stromverbrauch innerhalb der Gemeinde mit einem Emissionsfaktormix der lokalen Erzeugung gerechnet. Der darüberhinausgehende Überschuss aus der lokalen Stromerzeugung kann nicht mit Emissionen, die aus anderen Quellen stammen (z.B. Heizöl, Benzin, etc.), verrechnet werden, sondern wirkt sich lediglich auf den Bundesstrommix aus (s. S. 29 des Methodenpapiers).
Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien sinkt der Emissionsfaktor des Bundesstromixes für ganz Deutschland. Jede verbrauchte kWh wird somit in Zukunft laut BISKO weniger Emissionen verursachen.
Eine Gemeinde kann erst klimaneutral werden, wenn der Bund klimaneutral ist. Nach derzeitigem Stand plant der Bund bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Ziel des Bundes für das Jahr 2030 hingegen ist die Reduktion der THG-Emissionen um 65% gegenüber dem Jahr 1990.
Dass diese Punkte korrekt wiedergegeben sind, wurde in einer E‑Mail des Bundesumweltamts bestätigt.
Im Dezember 2021 wurde vom Gemeinderat die Strategie zur Klimaneutralität 2030 beschlossen. Als Grundlage für diesen Beschluss diente eine 21 Seiten umfassende Ausarbeitung der Firma Energielenker aus Greven.
Ab Seite 10 wird darin erwähnt, dass die THG-Bilanzierung nach den Vorschriften der BISKO erfolgt. Demnach wurde der Gesamtenergiebedarf sowie die dadurch verursachten CO₂‑Emissionen unserer Gemeinde für die Jahre 2014 bis 2019 ermittelt. In die Bilanz einbezogen wurde auch die Autobahn, die über das Gemeindegebiet verläuft und rund 25 % der gesamten Emissionen verursacht. Für das Jahr 2019 weist die Bilanz einen Gesamtenergieverbrauch von 639.844 MWh aus. Davon entfallen 57.634 MWh auf Strom, was einem Anteil von lediglich 9 % entspricht.
Auf Seite 15 wird erklärt, dass die Lücke zwischen dem Gesamtenergieverbrauch und den „Erneuerbaren“ 88 % beträgt.
Anschließend werden auf Seite 16 die Ziele beschrieben, die bis 2030 zur Erreichung der Klimaneutralität verfolgt werden sollen. Dazu gehören unter anderem die energetische Sanierung von Gebäuden sowie der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen. Außerdem heißt es „ein Ausgleich der CO₂‑Emissionen durch den Stromexport erfordert die gesamte Ausnutzung des Potentials an PV- und Windenergie.“ Auf Seite 18 wird dargestellt, wie die Lücke der nach der Energiereduzierung noch vorhandenen Emissionen durch den Zubau mit erneuerbaren Energien geschlossen werden kann. Die Belastungen durch die Autobahn werden dabei nicht eingerechnet.
Demnach müssten neben 2.400 PV-Anlagen 5 Windanlagen mit einer Leistung von jeweils 5,1 MW errichtet werden.
Somit soll eine Verrechnung der erneuerbaren Energieerzeugung mit den Emissionen sämtlicher Energieträger erfolgen, obwohl die BISKO dies nicht vorsieht.
Gleichzeitig wird von Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 gesprochen, obwohl diese nicht erreichbar ist.
Frage 1: Warum steht in der Präsentation nicht, dass hier von den Regeln der BISKO abgewichen wird und erzeugter Strom in dieser Berechnung (entgegen der BISKO) mit der Gesamtenergie verrechnet wird? Wurde der Gemeinderat darüber informiert?
Frage 2: Wer hat die Firma Energielenker beauftragt, die Klimaneutralität so zu rechnen?
Frage 3: Wurden die Gemeinderatsmitglieder vor dem Beschluss zur Strategie zur Klimaneutralität 2030 darauf hingewiesen, dass eine kommunale Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 faktisch gar nicht möglich ist?
Vortrag Schlaun-Cirkel
Am 15.07.2025 wurde den Teilnehmern einer Veranstaltung des Schlaun-Cirkels eine Präsentation vorgetragen. Das Skript zu diesem Vortrag liefert den aktuellen Stand.
Bei dem Ziel Klimaneutralität wird hierbei der Ausbau der Erneuerbaren zuerst genannt, das Wort Kompensation taucht ebenfalls auf.
Die Ausgangslage wurde aus der Dokumentation der Firma Energielenker von 2021 mit den Verbrauchswerten von 2014 bis 2019 übernommen. Ebenso enthält diese den Verweis auf die BISKO. Andere Kommunen, wie z. B. die Gemeinde Senden schreiben hingegen die Werte fort und reduzieren die Emissionen um die bereits erreichten Ziele.
Frage 4: Warum wurde mit sechs Jahre alten Werten gerechnet? Ist es uns nicht gelungen die THG-Emissionen zu reduzieren? Auch nicht mit den beschriebenen Maßnahmen wir Haussanierung, Wärmepumpen, neue PV-Anlagen, Austausch von Leuchten im Gemeindegebiet?
Auf einer der letzten Seiten der Präsentation unter der Überschrift „Entwicklung Ausbau Windenergie auf dem Gemeindegebiet sind sämtliche neu geplanten Windenergieanlagen“ und die Anlagen mit Änderungsgenehmigung aufgeführt. Demnach beträgt die zusätzliche installierte Leistung 113,42 MW. Wie bereits beschrieben, wurde im Ratsbeschluss von Dezember 2021 mit einem Ausbaupotenzial von insgesamt 25,5 MW Windenergie gerechnet (fünf Anlagen mit jeweils 5,1 MW). Die nun geplanten 18 Windenergieanlagen verfügen jedoch über eine deutlich höhere Gesamtleistung – mehr als das Vierfache der damals angenommenen Kapazität. Durch diesen erheblich größeren Ausbau entsteht rechnerisch genau die Menge an erneuerbarer Energie, die erforderlich ist, um das Ziel der rechnerischen Klimaneutralität im Jahr 2030 zu erreichen (Zufall?).
Nun wird die Autobahn allerdings, entgegen der Vorlage aus dem Jahr 2021, zugerechnet. Herr Dr. Thönnes sagte im Politcafe vor der Wahl, dies wäre notwendig und entspreche den Vorgaben der BISKO.
Frage 5: Warum berücksichtigen wir die Autobahn, weil es die BISKO so verlangt, gleichen aber gleichzeitig die dadurch entstehenden Emissionen über erneuerbare Energien aus, obwohl die BISKO eine solche Kompensation nicht vorsieht?
Frage 6: Im Juni 2022 hat der Gemeinderat die Konzentrationszonen für WKA im Flächennutzungsplan aufgehoben. War den Gemeinderatsmitgliedern damals bewusst, dass Anlagen in dieser Größenordnung errichtet werden könnten?
Frage 7: Hätte der Gemeinderat unter diesen Voraussetzungen möglicherweise eine andere Entscheidung getroffen?
Schlussfolgerungen der Gemeinde Nottuln und offene Punkte
Auf der letzten Seite zieht die Gemeinde ein Fazit, welches aus folgenden Thesen besteht.
„Nottuln ist auf einem sehr guten Weg seine ambitionierten Klimaziele zu erreichen.“
Als Bürger von Nottuln nehme ich diese Aussage mit großer Skepsis wahr. In der öffentlichen Kommunikation wurde über Jahre hinweg das - nicht erreichbare - Ziel der Klimaneutralität bis 2030 hervorgehoben.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Ziel der Klimaneutralität in erster Linie als Begründung oder Rahmen genutzt wurde, um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben ohne die Bevölkerung (und die Ratsmitglieder) darüber in Kenntnis zu setzen zu müssen. Auf der Windmesse teilten die Stadtwerke Münster mit, dass seit mehr als zehn Jahren Vorverträge zwischen Flächeneigentümern und den Stadtwerken existieren Diese Information verstärkt den Eindruck und lässt offen, ob die aktuelle Entwicklung tatsächlich zufällig entstanden ist oder ob sie vielmehr langfristig geplant war.
Frage 8: War der Ausbau der Windenergie das vorrangige Ziel? Und wenn ja, weshalb wurde und wird das gegenüber der Bevölkerung nicht ehrlich kommuniziert?
„Umgesetzt von Bürgerschaft, Unternehmen, Institutionen“
Es gibt eine Petition gegen das Vorhaben der Stadtwerke Münster mit mehr als 1.700 Unterschriften, davon 1.100 Einwohner aus Nottuln. Diese wurde nur im Hauptort beworben. Mir ist bekannt, dass es nicht allen Personen möglich war, daran teilzunehmen. So fehlten insbesondere älteren Mitbürgern leider die Möglichkeit und die Kenntnisse an der Online-Abstimmung teilnehmen zu können.
Frage 9: Wie ist die Gemeinde darauf gekommen, dass diese Vorgehensweise Unterstützung in der Bürgerschaft findet?
Frage 10: Wer ist mit Unternehmer gemeint – die Landwirte als Verpächter, die Investoren (mit dem Ziel möglichst viel Geld zu verdienen)?
Frage 11: Welche konkreten Vorteile ergeben sich für unsere Gemeinde aus diesem Vorgehen? Und stehen der Ausbau der Windkraft sowie die erwarteten Einnahmen aus EEG‑Umlage und Gewerbesteuer tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zu dem, was wir als Gemeinde aufgeben und den Anwohnern zumuten?
„Beschlossen und unterstützt von parteiübergreifenden Mehrheiten im Gemeinderat“
Frage 12: Ist das mit dem Wissen von heute immer noch so?
Die Deutsche Umwelthilfe teilte im Jahr 2024 in einer Pressemitteilung folgendes mit:
Klimaneutral – was bedeutet das eigentlich? – Deutsche Umwelthilfe e.V.
Wenn auch der Begriff „klimaneutral“ häufiger verwendet wird, von einer Umstellung auf eine klimafreundliche Wirtschaftsweise in Unternehmen kann man nicht immer sprechen. Der Trend geht zum Kompensieren. Doch durch Kompensation verlagern wir die Herausforderung eines CO₂‑reduzierten Lebensstils zeitlich nach hinten und überlassen sie der nächsten Generation. Dabei sind schon heute vielfältige innovative Ideen verfügbar, die auch unserer Wirtschaft guttun.
Dies lässt sich auch auf unsere Gemeinde übertragen. Wenn wir keine Maßnahmen ergreifen um CO₂ zu reduzieren und die Kosten auf uns nehmen, wer soll es dann tun?
Wenn Autos fahren, Häuser mit Gas heizen oder Öl verbrennen, bleiben diese Emissionen bestehen – egal wie viele Windräder gebaut werden.
Angesichts der oben dargestellten Punkte stellt sich die Frage, welche Argumente den massiven Ausbau der Windenergieanlagen rechtfertigen sollen. Nach den aktuellen Planungen würde unsere Gemeinde künftig Strommengen erzeugen, die mehr als 85.000 Haushalte versorgen könnten. Häufig wurde seitens der Politik betont, dass die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei – ein Grundsatz, dem grundsätzlich zugestimmt werden kann.
Ob dies jedoch in dieser Größenordnung mit den erheblichen Belastungen für die Gemeinde und deren Anwohnerschaft erfolgen muss, erscheint äußerst zweifelhaft.
Frage 13: Welche Argumente aus Sicht der Gemeinde Nottuln und ihrer Bürger sprechen für die Errichtung der 267 m hohen Anlagen mit Vorbescheid in Nottuln-Stockum?
Gastbeitrag von Bettina Janning
Stellungnahme zur WN-Berichterstattung
Am 13.06. berichteten die WN mit den Artikeln „Fish-Bowl-Format schnell passé“ und „Faktencheck zum Thema“, die wir hier am gleichen Tag kommentieren.
hier mehr »Ist die Klimaneutralität der Gemeinde bis 2030 überhaupt erreichbar?
Spannender Gastbeitrag zur fragwürdigen Zielsetzung.
hier mehr »Haushaltsrede der UBG 2026 mit den Themen