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B525 - Steuergelder sparen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Mahnke,


die UBG-Fraktion bittet Sie, im Rat der Gemeinde Nottuln, ggf. im zuständigen Ausschuss, folgenden Antrag beraten zu lassen:


Der Zeitpunkt der Umstufung der B525 wird im Benehmen mit dem Kreis Coesfeld und dem Land NRW bzw. dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen so bestimmt, dass unnötiges doppeltes Aufreißen und Wiederherstellen von Straßenabschnitten vermieden wird. Die Sanierungsarbeiten werden unter den drei Beteiligten so eng abgestimmt, dass Bauarbeiten insgesamt minimiert werden.


Im Zuge der Fertigstellung der Umgehungsstraße wird die jetzige B525 zur gemeindeeigenen und streckenweise zur kreiseigenen Straße umgestuft werden. Vor der Umstufung wird der
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen die B525 zumindest oberflächlich sanieren. Unsere Gemeinde plant an diversen Stellen Änderungen der Straßengestaltung. Falls die Prozesse nacheinander ablaufen, werden die Stellen zweifach aufgerissen. Mithin zahlt der Steuerzahler, also auch der Nottulner Bürger, doppelt.


Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), §8 (Umstufung), Absatz 5:
„Die Umstufung soll nur zum Beginn eines Haushaltsjahres wirksam und mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Im Einvernehmen mit dem neuen Träger der Straßenbaulast kann ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden.“.


Die UBG sieht hier die Möglichkeit Steuergelder zu sparen und auch „Bauärger“ der Anwohner zu minimieren, indem die Umstufung erst vorgenommen wird, sobald unsere Gemeinde weiß, was an welchen Stellen vorgenommen werden soll, und die Bauarbeiten im Vorfeld abgestimmt werden.


Für die UBG-Fraktion
Fraktionsvorsitzender Jan Van de Vyle

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