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Kita Nord

Stellungnahme der UBG-Fraktion zum Presseartikel der Grünen-Fraktion in den WN am 14.05.2020.

23.05.2020

Stellungnahme der UBG-Fraktion zum Presseartikel der Grünen-Fraktion in den WN am 14.05.2020.


Die UBG-Fraktion missbilligt sowohl die Vorgehensweise als auch die Schlussfolgerungen der Grünen-Fraktion in der Sache Kita Nord.

Um dem Leser jedoch eine objektive Beurteilung der Ereignisse zu ermöglichen, wird zunächst der Sachverhalt kurz zusammengefasst.


Am 16.01.2019 hat der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit die Verwaltung beauftragt, „die Planungen voranzutreiben mit dem Ziel, möglichst zeitnah bedarfsgerechte Plätze (Kita – Plätze) und möglichst in allen Ortsteilen zu Verfügung zu stellen“. Da die letzten beiden Kitas im Wege eines Investoren-Auswahlverfahrens verwirklicht wurden, hat sich die Verwaltung auch diesmal für dieses Verfahren entschieden.


Zunächst wurde von der Verwaltung die dringend notwendige Kita im Neubaugebiet Nottuln-Nord in Angriff genommen. Bei dem Rechtsgeschäft handelt es sich um den Verkauf eines gemeindlichen Grundstücks im Baugebiet Nottuln-Nord, dass bereits im Bebauungsplan für die Errichtung eines Kindergartens vorgesehen war. Der Investor sollte das Grundstück in der Größe von 1.900 m² zum Angebotspreis erwerben und sich gleichzeitig verpflichten, einen mindestens 5-Gruppen-Kindergarten auf diesem Grundstück bis zum Schulbeginn 2021 zu errichten und für 20 Jahre Jahre an den Kindergartenträger zum vorgegebenen Mietpreis zu vermieten. Im Verfahren war vom Investor seine Leistungsfähigkeit und seine Eignung entsprechend den Anforderungen des Auswahlverfahrens nachzuweisen. Zur festgelegten Abgabefrist ist jedenfalls nur ein einziges Angebot eingegangen.


Nach der im Verfahren vorgesehenen Angebotsverhandlung hat der Investor sein Angebot nachgebessert und zu den mittlerweile öffentlich bekannten Konditionen vorgelegt. Das Ergebnis des Verfahrens wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen am 28.01.2020 vorgestellt und anschließend lange diskutiert. Dabei ging es neben der Frage des Grundstückskaufpreises vor allem um die Frage, ob die Gemeinde selbst oder unter Einschaltung Dritter in eigener Regie solche Projekte durchführen sollte, wobei strittig war, ob bereits die Kita Nord so abgewickelt werden sollte oder ob aus Zeitgründen noch mal das Investorenmodell zum Zuge kommen sollte. Zumal ein extremer Zeitdruck herrscht, da diese 5- Gruppen Kita dringend benötigt wird, da die Nachfrage so groß ist. Abschließend hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, vor Abstimmung über das Investorenmodell im Gemeinderat noch einige vergaberechtlichen Fragen zu klären. Dem Anliegen ist die Verwaltung auch kurzfristig nachgekommen. Die darauffolgende Ratssitzung am 18.02.2020 hat nach ausführlicher Diskussion und unter Würdigung aller bis dahin bekannter Tatsachen mit 19 Ja-und 17 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung dem Grundstücksverkauf an den Investor zugestimmt. Daraufhin hat die Verwaltung den Grundstückskaufvertragsentwurf bei einem Notar anfertigen lassen, der nun aufgrund der Corona Bestimmungen erst am 27.05.2020 beurkundet werden kann.


Nun hat die Grünen-Fraktion offenbar unmittelbar nach der Gemeinderatssitzung im Februar die Düsseldorfer CLP Rechtsanwaltskanzlei mit der rechtlichen Prüfung des gesamten Investorenverfahrens beauftragt. Die angeblichen Rechtsverstöße der Verwaltung wurden im WN-Artikel vom 14.05.2020 aufgeführt und direkt darunter die erste kurze Stellungnahme der Verwaltung nach Rücksprache mit der KoPart.eG veröffentlicht. Offensichtlich sind die von der Grünen-Fraktion erhobenen Vorwürfe haltlos.


Die UBG möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass sie das Vorgehen der Grünen-Fraktion nicht nur missbilligt, sondern auch die erhobenen Vorwürfe mit Nachdruck zurückweist. Die Besonderheit der kommunalen Selbstverwaltung besteht nämlich darin, dass die einzelnen Parteien nicht nur entscheidend die Entwicklung der Gemeinde als Legislative mitbestimmen, sondern auch zusammen mit der Verwaltung als Exekutive die im Rat gefassten Beschlüsse umsetzen müssen. Das bedeutet in diesem Fall, dass nicht nur der Verwaltung, sondern auch allen im Rat vertretenen Fraktionen ein rechtswidriges Verhalten unterstellt wird. Das mag die Grünen-Fraktion für sich so entschieden und für gut befunden haben. Unsere Meinung ist es keinesfalls und wir würden es auch niemals den anderen Fraktionen, aber auch nie der Verwaltung unterstellen, sich bewusst rechtswidrig zu verhalten. Wer solche Gedanken in die Welt setzt, will offensichtlich den anderen Mitverantwortlichen ungesetzliche, sprich kriminelle Motive unterstellen. Wir weisen diese Vorwürfe als bodenlose Unverschämtheit zurück. Da glaubt offensichtlich jemand, im Besitz der einzig gültigen Wahrheit zu sein und von seiner Warte aus die anderen belehren zu müssen.

Das ist schon ein starkes Stück.

Die UBG möchte nicht zuletzt auf diesem Wege der Verwaltung ihr vollstes Vertrauen aussprechen und Sie ermutigen, weiterhin zusammen mit allen aufrichtigen Demokraten sich für das Wohlergehen der Gemeinde einzusetzen.

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