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Erschließung eines neuen Baugebietes in Appelhülsen II

Sehr geehrte Frau Mahnke,

die UBG-Fraktion bittet Sie, im Rat der Gemeinde Nottuln, ggf. im zuständigen Ausschuss, folgenden Antrag beraten zu lassen:

Änderung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zu planendes Baugebiet westlich im Anschluss an das Blumenviertel – siehe hierzu auch Vorlage 198/16

Mit der Vorlage 198/16 beantragte die UBG in 2016, die Erschließung eines neuen Baugebietes in Appelhülsen. Die Motivation für das Baugebiet entnehmen Sie bitte der Vorlage 198/16.

Am Heitbrink, unmittelbar im Anschluss an das Blumenviertel in Richtung Reithalle, befindet sich nach Ansicht der UBG eine geeignete Grundstücksfläche, die bereits fast vollständig im Besitz der Gemeinde ist.

Bei der Vorstellung der o.a. Vorlage merkte Herr Fuchte für die Verwaltung an, dass die vorgeschlagene Fläche im Regionalplan nicht als Siedlungsbereich ausgewiesen ist. Aufgrund des langen zeitlichen Verfahrens sieht die UBG-Fraktion schon jetzt die Notwendigkeit, ein Änderungsverfahren des Regionalplans für diesen Bereich in die Wege zu leiten, um das vorgenannte Baugebiet grundsätzlich zu ermöglichen.

Ein bereits geplantes angrenzendes Übergangswohnheim soll dabei so berücksichtigt werden, dass es weiterhin möglich bleibt.

Aktuelle Neuigkeiten

Wir verstehen, weshalb die Agravis die unternehmerische Notwendigkeit sieht neue Flächen zu finden, jedoch sind wir als Ratsmitglieder im Nottulner Gemeinderat der Gemeinde Nottuln und seinen Bürgern in allen Ortsteilen verpflichtet, nicht jedoch Münsteraner Firmen.

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Die UBG hat diverse Fragen zu dem Vorhaben, die leider nicht hinreichend beantwortet wurden. Z.B.

Wird ein- oder zweigeschossig gebaut?

Sind die Planungskosten in den 3,03 Millionen enthalten oder nicht?

Warum lassen sich die Finanzierungskosten nicht ermitteln?

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Der UBG bleibt trotz der angespannten Corona Lage leider keine andere Wahl, als den Haushalt für 2022 abzulehnen.

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07
Dez

Absage

Mitgliederversammlung auf Frühling 2022 wegen Covid verschoben.

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