Sehr geehrte Frau Mahnke,
die UBG-Fraktion bittet Sie, im Rat der Gemeinde Nottuln, ggf. im zuständigen Ausschuss, folgenden Antrag beraten zu lassen:
Änderung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zu planendes Baugebiet westlich im Anschluss an das Blumenviertel – siehe hierzu auch Vorlage 198/16
Mit der Vorlage 198/16 beantragte die UBG in 2016, die Erschließung eines neuen Baugebietes in Appelhülsen. Die Motivation für das Baugebiet entnehmen Sie bitte der Vorlage 198/16.
Am Heitbrink, unmittelbar im Anschluss an das Blumenviertel in Richtung Reithalle, befindet sich nach Ansicht der UBG eine geeignete Grundstücksfläche, die bereits fast vollständig im Besitz der Gemeinde ist.
Bei der Vorstellung der o.a. Vorlage merkte Herr Fuchte für die Verwaltung an, dass die vorgeschlagene Fläche im Regionalplan nicht als Siedlungsbereich ausgewiesen ist. Aufgrund des langen zeitlichen Verfahrens sieht die UBG-Fraktion schon jetzt die Notwendigkeit, ein Änderungsverfahren des Regionalplans für diesen Bereich in die Wege zu leiten, um das vorgenannte Baugebiet grundsätzlich zu ermöglichen.
Ein bereits geplantes angrenzendes Übergangswohnheim soll dabei so berücksichtigt werden, dass es weiterhin möglich bleibt.
Geschichten aus dem Rat unserer Gemeinde
Teil II, Lerchenhorst
mit Update zur Ratssitzung
vom 16.09.2025
Für die anstehende Kommunalwahl hat die UBG insgesamt 13 engagierte Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. Sie möchten sich in den kommenden Jahren für die Belange der Gemeinde Nottuln mit aller Kraft, Herz und Verstand einsetzen und Verantwortung in den Fachausschüssen und im Rat übernehmen.
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