Entgegen der Berichterstattung in den WN hat sich die UBG wieder für den Erhalt des Spielplatzes an der Nikolaus-Groß-Straße eingesetzt.
Es ist seit langem Überzeugung der UBG, dass Spielplätze grundsätzlich erhalten bleiben müssen.
In der Regel werden bei neuen Baugebieten Spielplätze gleich mit geplant, da junge Familien zuziehen. Wenn dann die Kinder groß sind, kommen manche Lokalpolitiker auf die Idee, dass der Spielplatz für Wohnbebauung weichen könne. Das ist aber zu kurzfristig gedacht, da natürlich langfristig wieder junge Familien zuziehen werden. Der Spielplatz ist dann aber unwiderbringlich verloren.
Aus gleichem Grund hat die UBG starke Bedenken bei dem geplanten Bauvorhaben am Hangenfeld, wo der Spielplatz an der Nikolaus-Groß-Straße verkleinert werden soll, obwohl in direkter Nachbarschaft ein weiteres Baugebiet entstehen soll, für das kein Spielplatz vorgesehen ist.
Das hat Nico Janning als sachkundiger Bürger der UBG im Ausschuss Planen un Bauen am 22.09.26 auch vorgetragen und entsprechend gegen die Verkleinerung des Spielplatzes gestimmt.
Zudem stellte er diese Frage:
Wie kann es sein, dass bereits am 22.05.2026, also weit vor den Beratungen und Entscheidungen des Ausschusses und des Rates, in einer offiziellen Karte (TIM-Online) das betreffende Baugrundstück inkl. Flurstücksnummer und Hausnummer (Nr. 31) eingetragen wurde? Sollen hier ggf. Fakten geschaffen werden?
Die Frage wurde von der Verwaltung zunächst so beantwortet:
Darüber wisse man nicht Bescheid. Der Eintrag könne vielleicht im Zuge der Veräußerung erfolgt sein. Man solle im HFA nachfragen.
Im HFA (Haupt und Finanzausschuss) erklärte Herr Kohaus auf unsere Nachfrage: Hier sei es so, dass eine Baugenehmigung vorliege. Diese sei erteilt worden, obwohl der Bebauungsplan hierzu noch nicht beschlossen wurde aufgrund der sogenannten "frühzeitigen Planreife". Dies richte sich nach § 33 BauGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__33.html). Da sehr klar absehbar gewesen sei, dass gebaut werden könne, sei dann die Teilung des Grundstücks erfolgt. Das könne man auf TimOnline sehen.
Das erklärt nun die Rechtmäßigkeit der Eintragung auf TimOnline aufgrund der sogenannten "frühzeitigen Planreife", die eine Baugenehmigung trotz noch nicht beschlossenem B-Plan begründet.
Allerdings wirft es nun natürlich diverse andere Fragen auf:
Welchen Wert hat TimOnline, wenn die Karten sich zwar an Baugenehmigungen aber nicht an B-Pläne halten?
Was passiert, wenn der beantragte B-Plan nicht beschlossen wird? Die zweite Frage betrifft nicht nur die Karten auf TimOnline ...
In den WN wurde im Artikel „Weitere ‚Dorfwerkstätten‘ geplant“ berichtet, die SPD habe alleinig mit drei Stimmen gegen die Verkleinerung gestimmt. Das ist falsch. Die SPD hat nur zwei Vertreter in dem Ausschuss und die UBG (Nico Janning) hat ebenso dagegen gestimmt.
Zudem ließ der Bericht obige Fragen zu Tim Online einfach aus.
Entgegen der Berichterstattung in den WN hat sich die UBG wieder für den Erhalt des Spielplatzes an der Nikolaus-Groß-Straße eingesetzt.
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